MPU alias Medizinisch- psychologische Untersuchung
Die Anordnung einer MPU ist so ziemlich das Schlimmste, was einem als Teilnehmer am motorisierten Straßenverkehr in Deutschland passieren kann. Die dafür anzuwendende gesetzliche Regelung ist der Paragraf 3 der deutschen Straßenverkehrsordnung. Wird eine MPU angeordnet und man leistet der Aufforderung keine Folge, wird auf jeden Fall die Fahrerlaubnis entzogen.
Die MPU ist in Deutschland seit 1954 üblich und bezeichnet eine Begutachtung eines Menschen dahingehend, ob er für die Führung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist oder diese Eignung nach einer absolvierten Therapie wiedererlangt hat.
Den Schwerpunkt der Ursachen für die Anordnung einer MPU stellen mit einem Drittel die Alkoholsünder, die zum ersten Mal erwischt werden. Weitere knapp zwanzig Prozent entfallen auf die Wiederholungstäter unter denjenigen, die unter Alkohol im Straßenverkehr erwischt werden. Kleine Info am Rande: Auch als Fahrradfahrer sollte man die Finger vom Alkohol lassen, denn man riskiert in dem Fall seinen Führerschein.
18 Prozent der Anordnungen einer MPU gehen darauf zurück, dass die Verkehrsteilnehmer zum Zeitpunkt einer Kontrolle unter Drogen standen oder die Einnahme von Medikamenten nachgewiesen werden konnte, die zu einer Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit führen. 13 Prozent der MPUs werden angeordnet, weil bei den Delinquenten körperliche Mängel festgestellt worden waren, die das sichere Führen eines Fahrzeuges nachhaltig beeinträchtigen.
Für eine MPU muss man mehrere Stunden einplanen. Sie besteht aus einer allgemeinärztlichen Untersuchung, zu der unter Umständen eine Blutentnahme und ein Drogensreening gehören. Im Anschluss daran findet ein Gespräch mit einem Verkehrpsychologen statt, dessen Ziel es ist, die Motivation für die Verkehrsverstöße herauszufinden. Den Abschluss der MPU bildet ein Leistungstest, bei dem die Sehfähigkeit sowie die Konzentration und die Reaktionsfähigkeit mit Hilfe eines Testcomputers gemessen werden.