Car-Sharing
In kleinen Städten und auf dem Land sind die Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr vergleichsweise schlecht. Straßen- oder U-Bahnen gibt es kaum und auch Busse fahren höchstens stündlich. So ist man wohl oder übel darauf angewiesen, ein Auto zu besitzen. Doch nur die wenigsten können sich wirklich ein Auto leisten. Statt einen Kredit aufzunehmen, kann man sich in immer mehr Regionen auch für das sogenannte Car-Sharing anmelden.
Was ist Car-Sharing?Car-Sharing entstand aus der Idee, dass sich nur die wenigsten wirklich ein eigenes Auto leisten können und wenn man ein solches Fahrzeug anschafft, es in den meisten Fällen nicht rund um die Uhr benötigt wird, ähnlich wie bei einem Mietwagen. Beim Car-Sharing registriert man sich zunächst bei dem jeweiligen Anbieter und muss in der Regel eine Kaution hinterlegen. In der näheren Umgebung gibt es nun zahlreiche Plätze, an denen Fahrzeuge des Anbieters geparkt sind. Um eines dieser Fahrzeuge zu nutzen, genügt es, wenn man die Buchungshotline des Anbieters kontaktiert und dem Ansprechpartner dort sein Anliegen mitteilt. Viele Car-Sharing Anbieter bieten auch die Möglichkeit, Buchungen über das Internet vorzunehmen. Aus einem am Fahrzeug befestigten Tresor kann man nun mit seinen Zugangsdaten den Autoschlüssel entnehmen und das Fahrzeug so lange nutzen, wie man es benötigt. Hat man alles Nötige erledigt, stellt man das Auto einfach wieder am vereinbarten Punkt ab und legt den Schlüssel zurück in den Tresor.
Welche Kosten fallen an?Für das Car-Sharing muss man bei der Anmeldung zunächst eine Kaution hinterlegen, deren Höhe sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet. Außerdem zahlt man, ähnlich wie in einem Verein, einen monatlichen Beitrag an den Anbieter. Für die Nutzung der Fahrzeuge fallen nun nur noch bei Bedarf Kosten an, die sich nach benötigter Zeit und gefahrenen Kilometern richtet. Einmal im Monat bekommt man nun eine Rechnung, auf der alle Fahrten aufgelistet sind und man so den Betrag bequem überweisen kann.
Tanken muss man die Fahrzeuge der Anbieter nicht. Dies zählt zu den Serviceleistungen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Tank des Fahrzeuges am Abstellen nicht mehr viertelvoll ist. Dann ist man verpflichtet, das Fahrzeug aufzutanken, bekommt das Geld aber mit der nächsten Rechnung erstattet.