Neues aus dem Bußgeldkatalog
Wenn man sich die Unfallstatistiken etwas genauer anschaut, dann stellt man immer wieder fest, dass verkehrswidriges Verhalten die Unfallursache Nummer eins ist. Die Bundesregierung hat diesem Fakt Rechnung getragen und die Bestimmungen im Bußgeldkatalog zum 1. Februar 2009 noch einmal deutlich verschärft. Einige Positionen sind sogar komplett neu aufgenommen worden.
So wurde zum Beispiel das Bußgeld für eine unangepasste Geschwindigkeit verdoppelt. Auch ein zu geringer Abstand wird jetzt deutlich härter bestraft. Nach den alten Regelungen konnte hier eine Strafe bis zu 250 Euro erhoben werden. Jetzt muss man damit rechnen, dass man mit bis zu 400 Euro je nach gemessener Geschwindigkeit und gemessenem Abstand zur Kasse gebeten wird.
Noch härter greift man bei einer Missachtung des vorgegeben Tempolimits durch. Ist man innerhalb von Ortschaften deutlich zu schnell unterwegs, kann das Bußgeld bis zu 760 Euro betragen. Außerhalb von Ortschaften kann man dafür mit bis zu 600 Euro zur Verantwortung gezogen werden.
Dabei sollte man immer daran denken, dass es in den meisten Fällen auch Flensburgpunkte hagelt, die unter Umständen dazu führen können, dass neben dem Bußgeld eine Nachschulung oder ein Punktabbaulehrgang fällig wird. Der muss innerhalb einer dreimonatigen Frist durchgeführt werden, sonst darf das Amt einen Zwangsurlaub für den Führerschein anordnen. Außerdem kostet so ein Lehrgang noch einmal zusätzliches Geld. Man sollte je nach Fahrschule zwischen 150 und 200 Euro dafür veranschlagen.
Wer sich über die Vorschriften aus dem Bußgeldkatalog genauer informieren möchte, kann das auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung tun, wo man den kompletten Bußgeldkatalog mit dem offiziellen Wortlaut auch als PDF Datei herunter laden kann.