Was versteht man unter Abwrackprämie?
Die Abwrackprämie, oder vornehmer ausgedrückt die Umweltprämie, stellt einen staatlichen Zuschuss zum Kauf eines neuen Fahrzeuges dar, der nur dann gezahlt wird, wenn dafür ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug in die Schrottpresse bzw. zum Autoverwerter wandert.
Sie beträgt 2.500 Euro und wird sowohl für Neuwagen als auch für Jahreswagen gezahlt. Zuschuss bedeutet, man muss dieses Geld nicht zurückzahlen. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird. Unter dem Aktenzeichen 20 B 59/09 AS ER fällte das Landessozialgericht von Nordrhein- Westfalen das Urteil, dass die staatliche Umweltprämie in voller Höhe als Einkommen von den Harz IV Bezügen abzuziehen ist. Das dürfte einige Menschen hart treffen, die den Zuschuss genutzt hatten, um sich ein neues umweltfreundlicheres und im Unterhalt günstigeres Auto kaufen zu können.
Ins Leben gerufen worden war die Abwrackprämie alias Umweltprämie von der Bundesregierung, weil die Wirtschaftskrise vor allem den Autobauern hart zugesetzt hatte und davon ein großer Teil der deutschen Wirtschaft betroffen gewesen wäre. Sie sollte die Aufgabe eines konjunkturellen Motors übernehmen. Das beabsichtigte Ziel wurde erreicht, denn die Bundesregierung musste den eigens dafür gebildeten Fonds sogar noch einmal aufstocken, weil niemand mit einem solchen Ansturm gerechnet hatte.
Beantragt werden kann die Abwrackprämie mit Hilfe eines Formulars, das man unter https://www.ump.bafa.de sofort online an das Bundesministerium für Wirtschaft abschicken kann. Auf dieser Seite des Wirtschaftsministeriums findet man auch die detaillierten Voraussetzungen, die man für den Erhalt der Umweltprämie erfüllen muss.